Wer darf jagen?

  • Wer darf jagen?

    Jeder Grundbesitzer hat das Recht, auf seinem Besitz zu jagen, unabhängig von der Größe der Fläche. Falls Grundbesitzer ihr Recht nicht selbst in Anspruch nehmen möchten, können sie es ganz oder teilweise verpachten. Jagd findet in größerem oder kleinerem Umfang überall dort statt, wo sie gesetzlich erlaubt ist.


  • Jagdverbände

    Etwa die Hälfte der schwedischen Fläche, vor allem in den zentralen und nördlichen Gegenden, befindet sich im Besitz des schwedischen Staates oder großer Gesellschaften. Zum großen Teil ist hier das Jagdrecht an Privatpersonen oder Jagdverbände verpachtet. In Gebieten, wo die zur Verfügung stehende Fläche begrenzt ist, bedarf es der Zusammenarbeit, um Jagd zu ermöglichen. Daher vereinen die Besitzer von Jagdrechten in verschiedenen Abschnitten häufig ihre Flächen, um die Jagdreviere zu vergrößern. Nicht zuletzt bei der Elchjagd ist Zusammenarbeit notwendig, damit die Erhaltung des Stammes gewährleistet bleibt.


  • Jäger

    Jagd ist ein beliebter Sport in Schweden. Hier gibt es etwa 300 000 Jäger, von denen fast zwei Drittel Mitglieder im Schwedischen Jagdverband (Svenska Jägareförbundet) sind. Der Verband ist ein freiwilliger Zusammenschluss, dessen Hauptzweck darin besteht, die Interessen der Jagd und der Jäger zu vertreten. Zahlreiche Jäger sind gleichzeitig Grundbesitzer, aber mehr als die Hälfte von ihnen verpachtet ihre Abschussrechte oder gehört Jagdverbänden an.

    Seit 1985 müssen alle Anfänger eine Prüfung ablegen, die aus fünf theoretischen und praktischen Einzelteilen besteht. Das Bestehen dieser Prüfung ist die Bedingung für den Besitz von Feuerwaffen.

    Besucher aus dem Ausland können jedoch die Genehmigung erhalten, ihre eigenen Waffen mitzubringen und in Schweden zu benutzen. Siehe unter »Einfuhr von Schusswaffen«.


  • Möglichkeiten für Jäger zu Besuch in Schweden

    Nahezu alle Jagdreviere in Schweden sind bereits verteilt, sodass nur wenig Möglichkeit besteht, Jagdrechte zu pachten. Dennoch sind zahlreiche Jäger eingeladen, an einem »Jagdaustausch« in Schweden teilzunehmen. Ein Jäger eines anderen Landes wird Gastgeber eines schwedischen Jägers und kommt dann zum Gegenbesuch nach Schweden.

    Eine weitere immer beliebtere Möglichkeit besteht darin, in Schweden als »bezahlender Gast« zu jagen. Immer mehr Grundbesitzer und Jagdverbände bieten schwedischen und ausländischen Jägern diese Gelegenheit.


  • Jagdgenehmigung

    Wer in Schweden jagen möchte, muss eine jährliche Naturschutzgebühr bezahlen. Sie gilt jeweils vom 1. Juli bis zum 30. Juni des folgenden Jahres. 2010/2011 betrug diese Gebühr 300 SEK.

    Die Gebühr kann in allen Postämtern eingezahlt werden. Die Quittung sollte dann zusammen mit der Jagdgenehmigung verwahrt werden und muss bei jeder Jagd mit sich geführt werden.


  • Jagdversicherung

    Falls ausländische Jäger keine Versicherung haben, die in Schweden gültig ist, müssen sie eine besondere Jagdversicherung abschließen, die sowohl persönliche Unfälle als auch Verletzung Dritter deckt. Eine solche Versicherung erhält jedes Mitglied des Schwedischen Jagdverbands. Die Jahresmitgliedschaft kostet etwa 300 SEK, wobei die Versicherung enthalten ist, nicht aber der Bezug des Jagdmagazins Svensk Jakt. Jagdgenehmigung und Versicherung werden durch den schwedischen Gastgeber besorgt.

     

     


  • Zugelassene Waffen und Munition

    Gewehre dürfen nur für bestimmtes Wild, wie Elch, Rotwild und Bär, benutzt werden. Hinsichtlich der Munition gelten folgende Mindestanforderungen: Kugeln mit einem Mindestgewicht von 10 Gramm müssen 100 Meter von der Mündung eine Aufschlagenergie von mindestens 2000 Joule haben. Bei Kugeln mit einem Gewicht zwischen 9 und 10 Gramm muss diese Aufschlagenergie mindestens 2700 Joule betragen.

    Diese Anforderungen gelten auch für die Jagd auf Damhirsch und Wildschwein. Dieses Wild kann allerdings auch mit Schrotflinten mit Flintenlaufgeschossen gejagt werden. In diesem Fall dürfen nur einläufige Gewehre benutzt werden.

    Biber gehören ebenfalls zu den Tieren, die nur mit Gewehren gejagt werden dürfen. Bei Rehen sind zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Januar Schrotflinten erlaubt. Zu anderen Zeiten müssen Gewehre benutzt werden. Mindestanforderungen für die Jagd auf Biber und Rehe: Kugeln mit einem Mindestgewicht von 3,2 Gramm brauchen 200 Meter von der Mündung eine Aufschlagenergie von mindestens 800 Joule.

    Vollmantelgeschosse dürfen für den Abschuss dieser Tiere nicht benutzt werden.

    Schrotflinten, die mit mehr als drei Patronen geladen werden können, sind nicht erlaubt. Das größte zugelassene Kaliber beträgt 12. Kleinere Kaliber als 20, dürfen, mit gewissen Ausnahmen, nicht für die Jagd benutzt werden.

    Die maximale Schrotgröße beträgt US-Nummer 1 (4 mm).

    In bestimmten Gewässergegenden ist der Gebrauch von Bleischrot verboten.

    Für weitere Informationen zu diesen Regeln, die seit dem 1. Juli 2002 gelten, bitte hier klicken (in schwedischer Sprache).


  • Einfuhr von Schusswaffen

    Jäger aus Dänemark, Finnland oder Norwegen mit behördlicher Dauergenehmigung, Schusswaffen im jeweiligen Heimatland privat zu benutzen, dürfen diese Waffen einschließlich Munition ohne besondere Genehmigung oder Gebühr in Schweden einführen. Waffen und Munition dürfen in Schweden höchsten drei Monate lang benutzt werden. Der Waffenschein oder, im Fall von Dänemark und Finnland, Waffenschein oder Europäische Waffenlizenz sind müsser jederzeit mit der Waffe geführt werden.

    Gäste aus anderen Ländern, die eigene Waffen für die Jagd nach Schweden mitbringen möchten, müssen dies rechtzeitig mit ihrem schwedischen Gastgeber verabreden. In der Regel sollte der Gastgeber eine entsprechende Genehmigung für den Besucher beantragen.

    Genehmigungen für die Ein- und Ausfuhr von Waffen müssen bei der Polizeibehörde des Ortes beantragt werden, wo die Waffen eingeführt werden sollen. Die Polizei verfügt über ein entsprechendes Formular.

    Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden, vorzugsweise mindestens ein Monat im Voraus. Die Genehmigung muss dem Zoll bei der Überschreitung der schwedischen Grenz vorgelegt werden. Besucher aus anderen EU-Ländern müssen die Einfuhrgenehmigung in das Original der EU-Waffenlizenz eingefügt haben, wenn sie nach Schweden einreisen. In einigen Fällen wird die Genehmigung von der Polizei beim Zoll hinterlegt, und der Besucher bekommt sie bei der Einreise.


    Bitte beachten: Es ist äußerst wichtig, dass der Antrag an die Polizeibehörde des Ortes gestellt wird, in dem die Waffe eingeführt werden soll!

    http://www.polisen.se/Global/www%20och%20Intrapolis/Blanketter/Vapen/RPS_553_10_1006.pdf

    http://www.polisen.se/Vasterbotten/sv/Lagar-och-regler/Vapen/Inforselutforsel/


    Folgende Angaben müssen im Antragsformular ausgefüllt werden:

    - Name, Geburtsdatum, Adresse und Telefonnummer des Antragstellers

    - Typ der Schusswaffe: Marke, Modell, Kaliber und Seriennummer

    - Menge und Art der Munition

    - Name, Adresse und Telefonnummer des schwedischen Gastgebers

    - Name und Lage des Jagdreviers

    - Zeitraum, in dem sich die Waffe in Schweden befinden soll

    - Ort und Datum der Einreise in Schweden

    Folgende Dokumente müssen dem Antrag beigefügt werden:

    - Fotokopie der Schusswaffenlizenz aus dem Heimatland des Antragstellers (oder andere Dokumente, die das Recht belegen, Jagdwaffen zu benutzen)

    - Fotokopie der EU-Waffenlizenz (gilt nur für Antragsteller aus EU-Ländern)

    - Schriftliche Einladung des einladenden schwedischen Jägers oder der Jagdreisegesellschaft

    - Die Gebühr für die Genehmigung zur Einfuhr von Schusswaffen beträgt , unabhängig von der Anzahl der eingeführten Waffen. Die Gebühr muss mit dem Antrag bezahlt werden.


  • Adressen von Polizeibehörden an gewöhnlichen Einreiseorten in Schweden

    Für die ganz Schweden, rufen Sie +46 11414 oder E-Mail:
    Polismyndigheten i Stockholms län
    106 75 Stockholm


    Polismyndigheten i Västra Götaland
    E-mail: tillstandsgruppen.vastragotaland@polisen.se

    Polismyndigheten i Skåne län

    Polismyndigheten Skåne
    Tillståndssektionen
    20590 Malmö

     


  • Leihwaffen

    Ausländische Gäste können Waffen von schwedischen Jägern leihen. Falls der Besitzer der Waffen stets nur wenige Meter von der Person entfernt steht, die die Waffen geliehen hat, bestehen die einzigen Bedingungen darin, dass der besuchende Jäger mindestens 15 Jahre alt und im Besitz einer schwedischen Jagdgenehmigung sein muss.

    Falls der Besucher die Waffe für selbstständigen Gebrauch leihen will, muss er mindestens 18 Jahre alt sein und über einen entsprechenden Waffenschein aus seinem Land verfügen. Der schwedische Besitzer der Waffe muss eine Leihbestätigung ausfertigen, die auf die Fotokopie seiner Waffenlizenz geschrieben ist. Sie muss den Namen des Leihers, dessen Heimatadresse und Adresse in Schweden sowie Zweck und Dauer der Leihgabe enthalten. Länger als 14 Tage dürfen die Waffen nicht verliehen werden. Die Angaben müssen vom schwedischen Eigner der Waffe unterzeichnet werden.

    Elchjagdtests

    Besucher, die auf Elchjagd gehen möchten, sollten durch ihre Gastgeber eine besondere Einführung erhalten.

    Zahlreiche Grundbesitzer fordern die Ablegung einer besonderen Prüfung mit Bronzemedaille, ehe die Elchjagd begonnen werden kann.

    Zu dieser Prüfung muss der Jäger aus 80 Metern Entfernung auf das lebensgroße Bild eines Elchs schießen, wobei das Bild teils steht, teils in Bewegung ist.


  • Jagdhunde
  • Jagdsaisons

    Die Jagdsaison erstreckt sich in Schweden normalerweise über Herbst und Winter (August bis Februar). Beginn und Dauer der Saison können je nach Tierart in den verschiedenen Gegenden Schwedens unterschiedlich sein. Daher sollte der Gast durch seinen Gastgeber in Erfahrung bringen, welche Daten für das Revier gelten, in dem er zu jagen beabsichtigt.

    Die Elchjagd beginnt in Süd- und Mittelschweden Anfang Oktober und dauert etwa zwei Monate. In Nordschweden beginnt sie im September und ist in zwei Abschnitte eingeteilt, mit einer Unterbrechung während der Brunstzeit Ende September bis Anfang Oktober.

    In den kleineren Revieren ist die Elchjagd nur während weniger Tage gestattet.

    Die Saison für Rehjagd ist länger. Sie beginnt am 16. August mit der Jagd auf Böcke. In Süd- und Mittelschweden dürfen Kitze vom 1. September an gejagt werden, und alle Rehe dürfen ab 1. Oktober geschossen werden. In Nordschweden hört die Rehjagd am 31. Dezember auf, in den übrigen Teilen des Landes am 31. Januar. In bestimmten Gegenden ist auch die Bockjagd zwischen dem 1. Mai und dem 15. Juni erlaubt.

    Für Haselhuhn, Birkhuhn und Auerhahn beginnt die Jagdsaison am 25. August, allerdings nicht in Skåne und auf Gotland.

    Moorhuhn und Schneehuhn können nur in Nordschweden gejagt werden, und zwar ab 25. August.

    Biber gibt es in Mittel- und Nordschweden, und sie dürfen ab 1. Oktober bis 10. oder 15. Mai gejagt werden. Die beste Saison für die Biberjagd ist in der Regel Ende April bis Anfang Mai.

    Die Saisonzeiten für die Jagd werden jedes dritte Jahr von der schwedischen Regierung überprüft. Darüber hinaus können Inhaber von Jagdrechten die Jagdzeiten für bestimmte Arten begrenzen, etwa indem sie die Saison später beginnen oder früher aufhören lassen.


  • Tageszeiten für die Jagd

    Elche dürfen von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gejagt werden.

    Bestimmte Arten, darunter Reh, Rotwild und Damwild, können von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang gejagt werden. Nach Sonnenuntergang sind lediglich Beobachtung oder Pirsch erlaubt.

    Andere Wildarten dürfen während der gesetzlich vorgeschriebenen Saison rund um die Uhr gejagt werden.

     


  • Verfolgung verletzter Tiere

    Schwedische Jagdgesetze sind sehr streng, vor allem hinsichtlich verletzter Tiere. Bei der Jagd auf Wild muss innerhalb von zwei Stunden ein Hund zur Verfügung stehen, der besonders trainiert ist, um angeschossene Tiere aufzuspüren. Bei bestimmten Vogelarten muss ein entsprechender Hund anwesend sein, wenn geschossen wird.

    Der schwedische Gastgeber ist dafür verantwortlich, dass diese Anforderungen erfüllt sind.


  • Jagdgebiete und Gastgeber

    Viele besuchende Jäger üben ihren Sport in Schweden durch Beziehungen zu schwedischen Jagdfreunden aus. Wenn Sie schwedische Jäger kennenlernen möchten, um an einem »Jagdaustausch« oder an einer Jagd als bezahlender Gast teilzunehmen, empfehlen wir Ihnen, eine der schwedischen Jagdzeitschriften anzuschauen.

    Diese Magazine beinhalten Anzeigen sowohl von Privatpersonen als auch von Jagdreiseveranstaltern, in denen Sie Näheres über Jagdmöglichkeiten in Schweden finden. Sie können auch eine eigene Anzeige für den Austausch aufgeben.

    Falls Sie Skandinaviens größte Jagdzeitschrift Svensk Jakt abonnieren wollen, können Sie die Nummer 0046-155-24 62 00 anrufen. Einige Reiseveranstalter inserieren auch in ausländischen Zeitschriften.

    WAIDMANNSHEIL!


Skapad 2010-09-14   Ändrad 2010-09-14  

Svenska Jägareförbundet, Öster Malma, 611 91 Nyköping    Tel:077-1830 300   Webbkarta Prenumerera