Jäger aus Dänemark, Finnland oder Norwegen mit behördlicher Dauergenehmigung, Schusswaffen im jeweiligen Heimatland privat zu benutzen, dürfen diese Waffen einschließlich Munition ohne besondere Genehmigung oder Gebühr in Schweden einführen. Waffen und Munition dürfen in Schweden höchsten drei Monate lang benutzt werden. Der Waffenschein oder, im Fall von Dänemark und Finnland, Waffenschein oder Europäische Waffenlizenz sind müsser jederzeit mit der Waffe geführt werden.
Gäste aus anderen Ländern, die eigene Waffen für die Jagd nach Schweden mitbringen möchten, müssen dies rechtzeitig mit ihrem schwedischen Gastgeber verabreden. In der Regel sollte der Gastgeber eine entsprechende Genehmigung für den Besucher beantragen.
Genehmigungen für die Ein- und Ausfuhr von Waffen müssen bei der Polizeibehörde des Ortes beantragt werden, wo die Waffen eingeführt werden sollen. Die Polizei verfügt über ein entsprechendes Formular.
Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden, vorzugsweise mindestens ein Monat im Voraus. Die Genehmigung muss dem Zoll bei der Überschreitung der schwedischen Grenz vorgelegt werden. Besucher aus anderen EU-Ländern müssen die Einfuhrgenehmigung in das Original der EU-Waffenlizenz eingefügt haben, wenn sie nach Schweden einreisen. In einigen Fällen wird die Genehmigung von der Polizei beim Zoll hinterlegt, und der Besucher bekommt sie bei der Einreise.
Bitte beachten: Es ist äußerst wichtig, dass der Antrag an die Polizeibehörde des Ortes gestellt wird, in dem die Waffe eingeführt werden soll!
http://www.polisen.se/Global/www%20och%20Intrapolis/Blanketter/Vapen/RPS_553_10_1006.pdf
http://www.polisen.se/Vasterbotten/sv/Lagar-och-regler/Vapen/Inforselutforsel/
Folgende Angaben müssen im Antragsformular ausgefüllt werden:
- Name, Geburtsdatum, Adresse und Telefonnummer des Antragstellers
- Typ der Schusswaffe: Marke, Modell, Kaliber und Seriennummer
- Menge und Art der Munition
- Name, Adresse und Telefonnummer des schwedischen Gastgebers
- Name und Lage des Jagdreviers
- Zeitraum, in dem sich die Waffe in Schweden befinden soll
- Ort und Datum der Einreise in Schweden
Folgende Dokumente müssen dem Antrag beigefügt werden:
- Fotokopie der Schusswaffenlizenz aus dem Heimatland des Antragstellers (oder andere Dokumente, die das Recht belegen, Jagdwaffen zu benutzen)
- Fotokopie der EU-Waffenlizenz (gilt nur für Antragsteller aus EU-Ländern)
- Schriftliche Einladung des einladenden schwedischen Jägers oder der Jagdreisegesellschaft
- Die Gebühr für die Genehmigung zur Einfuhr von Schusswaffen beträgt , unabhängig von der Anzahl der eingeführten Waffen. Die Gebühr muss mit dem Antrag bezahlt werden.